



Bitte schicken Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Brief an die
Gemeinde Ismaning
Sachgebiet 11
Schloßstr. 2
85737 Ismaning
oder per Fax unter 0 89 / 960 900-350 oder –351 zu.
Für diesen Antrag fallen Rahmengebühren an, die Sie bitte nach Zustellung des Bescheides entrichten.
Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz
Anschrift:
Schloßstraße 2
85737 Ismaning
Tel. 0 89 / 96 09 00-0
Fax: 0 89 / 96 34 68
Email: Hier klicken
Postfachanschrift:
Postfach 1163
85729 Ismaning
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr
Mo. von 14.00 bis 18.00 Uhr
Sprechstunden des Bürgermeisters nach Vereinbarung