Wappen der Gemeinde Ismaning.
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Antrag auf eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis

Bitte schicken Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Brief an die

Gemeinde Ismaning
Sachgebiet 11
Schloßstr. 2
85737 Ismaning

oder per Fax unter 0 89 / 960 900-350 oder –351 zu.

Für diesen Antrag fallen Rahmengebühren an, die Sie bitte nach Zustellung des Bescheides entrichten.

Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz

Rathaus

Anschrift:
Schloßstraße 2
85737 Ismaning
Tel. 0 89 / 96 09 00-0
Fax: 0 89 / 96 34 68
Email: Hier klicken

Postfachanschrift:
Postfach 1163
85729 Ismaning

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr
Mo. von 14.00 bis 18.00 Uhr
Sprechstunden des Bürgermeisters nach Vereinbarung